AKG Verhaltenskodex

Als ein 1919 gegründetes international tätiges Familienunternehmen in dritter Generation genießt AKG weltweit einen guten Ruf.

Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen in einem globalen Markt und einer vielfältigen Gesellschaft fühlen wir uns grundlegenden Ethik- und Verhaltensrichtlinien verpflichtet. Diese orientieren sich an den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Mit der Beachtung der in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Verhaltensweisen tragen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung an fairem, nachhaltigem, verantwortungsvollem und ethischem Handeln Rechnung.  

Der vorliegende Verhaltenskodex soll Orientierung im Alltag und in kritischen Situationen geben und dabei helfen, dass wir integer handeln, indem wir die Folgen unserer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenken und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführen. Er ist als Selbstverpflichtung konzipiert und es werden damit keine Rechte Dritter gegen AKG begründet.

1. Gesetzestreue:

Wir halten die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen AKG tätig ist. Falls die lokalen Gesetze und Vorschriften keine weitergehenden Regelungen zu den in diesem Verhaltenskodex genannten Grundsätzen enthalten, orientieren wir unser Handeln an den Grundsätzen dieses Verhaltenskodexes. In Fällen, in denen ein Widerspruch zwischen lokalem Recht und den in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätzen besteht, hat das lokale Recht Vorrang.

2. Achtung der Menschenrechte und Gleichbehandlung:

Wir orientieren unser Handeln an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Eine besondere Bedeutung messen wir dabei den Rechten der internationalen Menschenrechtscharta und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei. Wir lehnen strikt jegliche Nutzung von Kinder­, Zwangs­ und Pflichtarbeit im Verständnis der ILO-Konvention 138 sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab. Zudem erkennen wir alle Mitarbeiter als frei und gleich an Würde und Rechten an, ungeachtet von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache, religiöser Überzeugung, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Wir leben Vielfalt und achten die Würde, Privatsphäre und Persönlichkeit unserer Mitarbeiter. Die Auswahl, Einstellung und Förderung unserer Mitarbeiter erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage ihrer jeweiligen Qualifikation und Fähigkeiten.

3. Korruptionsbekämpfung:

Wir stellen uns aktiv gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung. Daher dulden wir keinerlei korruptes Verhalten unserer Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmer und vertriebsunterstützenden Geschäftspartner. Bei der Anbahnung oder Vergabe eines Auftrags dürfen keine Zuwendungen angeboten oder angenommen werden, die geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen zu beeinträchtigen. Wir vermeiden den bloßen Anschein einer unangemessenen Beeinflussung. Mit internen Richtlinien und/oder Betriebsvereinbarungen kann innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens durch die jeweiligen AKG Gesellschaften der Umgang in Bezug auf die Annahme und Gewährung von Zuwendungen (Geschenke, Bewirtungen und Einladungen) konkretisiert werden.

4. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen:

Wir vermeiden jegliche wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und Kunden - insbesondere über Preise, Angebote, Geschäftsbedingungen, Produktionsprogramme, Absatzquoten oder Marktanteile. Verboten sind insbesondere Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung oder Einschränkung des freien Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Unzulässig ist es auch, eine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine Vereinbarung oder um informelle Gespräche, auch außerhalb offizieller Anlässe, handelt (so z.B. im Rahmen von Messen oder Tagungen).

5. Interessenkonflikte:

Wir legen größten Wert darauf, dass wir bei unseren dienstlichen Tätigkeiten nicht in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten. Daher treffen wir unsere Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen uns bei unseren beruflichen Verpflichtungen nur von Unternehmensinteressen leiten, vermeiden Aktivitäten, die mit den Geschäftsinteressen oder der Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen zuwiderlaufen. Private Interessen und die Interessen von AKG werden unsererseits strikt auseinandergehalten und jeglicher Missbrauch der Stellung innerhalb des Unternehmens, von Unternehmensinformationen oder von Unternehmenseigentum für persönliche Zwecke oder Vorteilsgewährung an Dritte wird unterbunden.

6. Umgang mit Informationen:

Wir schützen und wahren das Eigentum, materielle und immaterielle Vermögen und Geschäftschancen von AKG sehr sorgfältig. Aus diesem Grund werden das geistige Eigentum von AKG, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie jegliche nicht öffentlich zugängliche Informationen über AKG, ihre Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner streng vertraulich behandelt. Solche Informationen (einschließlich Technologie und Know-how) sind vor einem Zugriff durch Dritte zu schützen und in keinem Fall außerhalb der jeweiligen Tätigkeit zu verwenden. Die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen werden beachtet.

Personenbezogene Daten sammeln, erheben, verarbeiten, nutzen und speichern wir zudem nur in dem Umfang, in dem es uns die Gesetze und die jeweils Betroffenen erlauben. Auf die Arbeits- und Handlungsanweisungen innerhalb der jeweiligen Datenschutzrichtlinien sowie die IT-Sicherheitsrichtlinie wird entsprechend verwiesen. 

7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:

Der für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter bestehenden Verantwortung sind wir uns vollumfänglich bewusst und sehen es daher als wichtige Aufgabe an, die Mitarbeiter regelmäßig im Bereich der Arbeitssicherheit zu schulen und Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu ergreifen. Wir gewährleisten Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der jeweils gültigen nationalen Bestimmungen sowie auf der Basis der Gesundheits- und Arbeitsschutzpolitik des jeweiligen Unternehmens.

8. Umweltschutz:

Wir betrachten den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen im Wege einer nachhaltigen und gerechten Wirtschaft, die die Bedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen in Ausgleich zu bringen versucht, als eines der wichtigsten Ziele, um die Unversehrtheit des Ökosystems der Erde zu erhalten, zu schützen und wiederherzustellen.

Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an, mit den eigenen zur Verfügung stehenden Mitteln den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern und eigene Umweltbelastungen zu verringern, sodass der Betrieb von AKG in möglichst weitgehendem Einklang mit der Natur und einem gesunden und produktiven Leben steht. Aus diesem Grund streben wir eine möglichst ausgeglichene Umwelt- und Energiebilanz an.

Um diesen Zielen zu entsprechen, wendet AKG in ausgewählten Produktionsstätten das Umweltmanagementsystem ISO 14001 und Energiemanagementsystem ISO 50001 an und ist dort entsprechend zertifiziert.

9. Umgang mit Konfliktmineralien:

Wir ergreifen mit der erforderlichen Sorgfalt Maßnahmen, um in unseren Produkten die Verwendung von Konfliktmineralien zu vermeiden, um so Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder Ähnlichem vorzubeugen. Von unserer direkten und indirekten Lieferkette erwarten wir ebenfalls Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten analog der EU-Konfliktmineralien-Verordnung (EU 2017/821) bzw. des US Dodd-Frank-Acts (DFA) zu ergreifen und ihren gesetzlich geltenden Dokumentations- und Meldepflichten nachzukommen.

10. Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

Wir prüfen die Identität unserer Geschäftspartner. Es ist unser erklärtes Ziel, nur Geschäftsbeziehungen mit seriösen Partnern zu unterhalten, deren Geschäftstätigkeit in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht. Eingehende Zahlungen ordnen wir den korrespondierenden Leistungen zu und buchen sie entsprechend. Damit sorgen wir für transparente Zahlungsströme.
 
Innerhalb der jeweiligen Landesgesellschaften ergreifen wir zudem angemessene Maßnahmen zur Vermeidung einer etwaigen Terrorismusfinanzierung. In diesem Rahmen kann zum Beispiel softwareseitig überprüft werden, ob für den benannten Bestimmungsort einer angefragten Lieferung ein Bereitstellungs- oder Lieferverbot verhängt wurde oder das jeweils zu beliefernde Unternehmen in etwaigen Sanktionslisten gelistet ist.

11. Lieferketten:

Wir werden auf die Einhaltung der Inhalte dieses AKG Verhaltenskodexes durch unsere Lieferanten, Subunternehmer und vertriebsunterstützenden Geschäftspartner (z.B. Vermittler, Handelsvertreter etc.) in geeigneter Weise hinwirken. Innerhalb der Allgemeinen Einkaufsbedingungen wurde bereits ein entsprechender Hinweis auf den AKG Verhaltenskodex aufgenommen, wonach dieser zur Vertragsgrundlage für jede Bestellung gemacht wird. Über einen entsprechenden Link zur Homepage von AKG kann der Lieferant vom Inhalt des AKG Verhaltenskodexes jederzeit Kenntnis nehmen. Wir behalten uns zudem vor, die direkten Lieferanten gesondert vertraglich zu verpflichten und fordern diese auf, dass sie ihre Lieferkette im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Handlungsräume durch Unterzeichnung entsprechender Erklärungen ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieses Verhaltenskodexes vertraglich verpflichten.

12. Erwartung an Führungskräfte / Überprüfung / Auditierung:

Wir erwarten von unseren Führungskräften, dass sie durch integres Verhalten ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und den Mitarbeitern damit Orientierung geben. Regelmäßige bedarfsorientierte Schulungen sollen dafür sorgen, dass die Inhalte des AKG Verhaltenskodexes von den Mitarbeitern verstanden und eingehalten werden. Zudem kann die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen des AKG Verhaltenskodexes in der AKG Gruppe nach eigenem Ermessen durch geeignete regelmäßige interne Überprüfungen oder durch eine Auditierung über externe unabhängige Dritte sichergestellt werden.

AKG behält sich vor, die Einhaltung der Pflichten aus dem AKG Verhaltenskodex durch den Lieferanten – auch vor Ort – unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange sowie der Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten durch AKG oder seine Vertreter oder durch einen von AKG beauftragten und für den Lieferanten akzeptablen Dritten zu überprüfen.

13. Geltungsbereich des Verhaltenskodexes:

Die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Bestimmungen sind durch die Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmer und vertriebsunterstützenden Geschäftspartner aller Unternehmen der AKG Unternehmensgruppe bindend einzuhalten.

14. Umgang mit Regelverstößen:

Gesetzwidriges oder unangemessenes Verhalten, welches im Widerspruch zu diesem Verhaltenskodex steht, kann zu massiven wirtschaftlichen Schäden, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken für AKG und deren Mitarbeiter, zu Image- und Reputationsschäden sowie dem Ausschluss von Aufträgen führen. Verstöße müssen somit rechtzeitig erkannt werden, um Schaden von AKG und den Mitarbeitern abzuwenden und ein faires Miteinander zu sichern. Wer sich bewusst regelwidrig verhält, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Diese können, je nach Einzelfall, von arbeitsrechtlichen Maßnahmen über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen reichen.

Sollte der Verdacht oder die konkrete Kenntnis über Regelverstöße bestehen, werden wir diese daher dem jeweiligen Vorgesetzten melden. Den Hinweisgebern wird dabei höchste Vertraulichkeit zugesichert. Darüber hinaus können wir Hinweise auf Regelverstöße natürlich auch unter Angabe des Namens aber auch anonym dem jeweiligen lokalen Compliance Beauftragten (vgl. Ziff. 15) melden. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn wir uns nicht an den Vorgesetzten wenden möchten.

15. Ansprechpartner bei Fragen:

Der vorliegende AKG Verhaltenskodex kann nicht auf alle Fragen und Situationen konkrete Antworten liefern. Sollten im Arbeitsalltag konkrete Antworten benötigt werden oder sonstige Fragen zum Inhalt oder zur Interpretation des Verhaltenskodexes bestehen, können sich die Mitarbeiter an ihren Vorgesetzten oder den jeweiligen lokalen Compliance Beauftragten wenden. Entsprechendes gilt für die Geschäftspartner von AKG. Herr Johannes Koch (+49 5671 883 1148) steht dabei als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.

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